Schlagwort: Tugenden (Seite 7 von 10)

Jeder muss Vertrauen haben und Vertrauen geben

 

 

 

 

Lesen Sie meinen Kommentar im IHK Region Stuttgart Magazin November 2017, Seite 82, zum Thema

 

 

 

 

Jeder muss Vertrauen haben und Vertrauen geben

 

Nicht nur aufgrund der aktuellen politischen Auseinandersetzung innerhalb des Bundestagswahlkampfes oder in der never-ending-story Dieselproblematik wird über Vertrauen diskutiert. So verlangt z.B. Kanzlerin Angela Merkel von der Automobilindustrie „verspieltes und zerstörtes Vertrauen rasch wieder herzustellen“.

 

Wie kann verlorenes Vertrauen, sofern es jemals bestand, zurückgewonnen werden?

 

Vertrauen ist die subjektive Überzeugung (auch Glauben) von der Richtigkeit, Wahrheit bzw. Redlichkeit von Handlungen, Einsichten und Aussagen eines anderen oder von sich selbst (Selbstvertrauen). Das Gegenteil ist Misstrauen. Das Vertrauen in ein Unternehmen wird nicht umsonst als „Vertrauenskapital“ bezeichnet und das Fehlen in der Bilanz hat gelegentlich eine größere Bedeutung als das Fehlen von Finanzkapital. Oder um den US-amerikanischen Schriftsteller Henry Louis Mencken zu zitieren: „Vertrauen ist das Gefühl, einem Menschen sogar dann glauben zu können, wenn  man weiß, dass man an seiner Stelle lügen würde“.

 

Die Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens misst sich an der anhaltenden und nachhaltigen Verlässlichkeit den Wirtschaftspartnern gegenüber. Verlässlichkeit ist das Einhalten von mündlichen und schriftlichen Versprechungen und zwar zum nachhaltigen Wohl des Anderen, des Wirtschaftspartners, zum Wohle des Menschen und nicht nur zu seinem eigenen Wohl.

 

Eine nachhaltige und zukunftsfähige Unternehmensführung muss dazu beitragen verlorenes Vertrauen (wieder) zu gewinnen.

 

Jeder kann dazu beitragen. Jeder muss wieder Vertrauen haben und Vertrauen geben. Jeder muss intensiv und schnell daran arbeiten, dass auch und gerade in seine eigenen Person wieder mehr vertraut wird. „Keine Zeit ist so erbärmlich, dass man nicht wieder ehrlich werden könnte“ wusste schon William Shakespeare.

 

KGST – 18. September 2017 in Kassel

 Geschäftsführung und Aufsichtsrat – Die wesentlichen Erfolgsfaktoren für kommunale Beteiligungen

Sehen wir uns am Montag, den 18. September in Kassel zum KGST Forum 2017

(siehe Programm unter

https://www.kgst.de/documents/20181/394243/KGSt_Besucherbroschuere_2017.pdf/2178eba4-4081-aca1-7560-0b76ece75966)

 

Mein Vortrag beginnt anlässlich des KGST Forum 2017 um 14 Uhr – siehe hier

https://www.kgst.de/forumsdaten?eventId=153

 

bzw. hier als pdf.Datei 2017-08-07 final KGST 2017-09-18 Workshop 2.8 Geschäftsführtung und Aufsichtsrat

 

 

Besetzungs-Chaos bei Aufsichtsräten


 

 

 

 

Manche finden keine geeigneten Leute. Andere meinen, dass die Besetzung von Aufsichtsräten keine Hexerei ist. Aber wer hat recht? Wie haben sich die Anforderungen verändert? Und was haben Investoren von der steigenden Professionalisierung der Kontrollorgane?

Lesen Sie meine Zitate in dem Text von Robert Winter in der 19. Ausgabe DER BÖRSIANER 2. Quartal 2017 auf den Seiten 46 und 47

 

oder in der folgenden pdf.Datei Interview Börsianer 2. Quartal 2017 Artikel_Aufsichtsräte_WInter

Vielen kann man vom Aufsichtsrat „nur ganz massiv abraten“

Vielen kann man vom Aufsichtsrat „nur ganz massiv abraten“

Lesen Sie mein Interview mit Mag. Benedikt Kommenda, Chef vom Dienst und Leiter des Rechtspanoramas in der „Presse“, in der Ausgabe 2 / 2017 Aufsichtsrat aktuell, der Fachinformation für die verantwortungsvolle und Beratungen von Unternehmen und Stiftungen aus dem Linde Verlag in Österreich, in folgender

 

pdf.datei………………….

Vielen kann man vom Aufsichtsrat „nur ganz massiv abraten“

 

 

 

 

 

ZU Friedrichshafen am 25. April 2017

Sehen wir uns am 25. April 2017 um 11 Uhr an der ZU Friedrichshafen?

 

Ich würde mich freuen.

 

ZU Friedrichshafen – Hauptcampus Fallenbrummen, Raum 2.09 zu meinem Gastvortrag „Tugenden einer ehrbaren Führungskraft“ ? – https://www.zu.de/veranstaltungen/2017/gastvortrag-tugenden-fuehrungskraft-rudolf-ruter-25.04.2017.php

Anbei mein Vortrag in pdf.Version 2017-04-25 Gastvortrag ZU Friedrichshafen – Tugenden einer ehrbaren Führungskraft

 

 

Aufsichtsrat mit erweiterter Realität

AR_logoAufsichtsrat mit erweiterter Realität

Anstatt „AR oder AR“ lieber „AR mit AR“

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„AR“ für „Aufsichtsrat“

Definition von Inhalten bzw. Bedeutung von Worten ist für eine zielgerichtete und effiziente Kommunikation unabdingbar. Erst recht bei Abkürzungen. Oft benutzen wir z.B. die Abkürzung „AR“ für „Aufsichtsrat“.

„AR“ für „Augmented Reality“

In letzter Zeit versucht sich bei der gleichen Abkürzung ein anderer Inhalt durchzusetzen: „AR“ für „Augmented Reality“ – der sogenannten erweiterten Realität bzw. computergestützten Erweiterung der Realitätswahrnehmung. Bei der Augmented Reality wird die Realität durch Zusatzinformationen erweitert, wobei zwischen der Wahrnehmung und den Zusatzinformationen eine Echtzeit-Interaktion besteht.

Kinder kennen es z.B. vom Smartphone-Spiel „POKEMON GO“ und Erwachsene evtl. von ihrem letzten Museums- oder Ausstellungsbesuch. Oder vom Sport: Bei Fußballübertragungen etwa wird eine digitale Abseitslinie ins Spielfeld projiziert, die sich mit den Spielern bewegt und somit leichter und deutlicher eine strafbares Nichteinhalten der Spielregeln verdeutlicht.

Vermeidung von strafbaren Nichteinhalten

Auch Aufsichtsräte sind gut beraten ihre Realität um Zusatzinformationen wie Leitplanken und Anstandslinien zu erweitern, um diese Sinn- und Werte-Orientierung in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand einzubringen und umzusetzen. So kann von Anfang an strafbares Nichteinhalten von geschäftlichen und gesellschaftlichen Regeln vermieden werden. Eine Rückbesinnung auf bewährte ethische Werte bzw. der Glaube und das Vertrauen an den Vorstand bzgl. der automatischen Einhaltung dieser Werte reicht nicht immer.

 
Risikoreduzierung

Wir werden weiterhin beiden Abkürzungen „AR“ für Aufsichtsrat und „AR“ für Augmented Reality begegnen. Für den erfolgreichen Aufsichtsrat aber gilt: AR mit AR (Aufsichtsrat mit erweiterter Realität). Versehen mit den entsprechenden Leitplanken und Anstandslinien wird der Aufsichtsrat somit ein Reputationsrisiko und ein oft damit einhergehendes materielles Risiko besser vorhersehen können und so Schaden für das Unternehmen abwenden. Und das hat nichts mit zukünftiger Digitalisierung zu tun.
Anstatt „AR oder AR“ lieber „AR mit AR“

„Vor“-Denken statt Nachdenken ist die Devise. Dazu braucht es selbst in unserer digitalisierten Welt keine 3 D Brille. Aufsichtsräte haben, da sie nicht in operativer Verantwortung stehen, dafür auch genügend Zeit und Ruhe; Zeit und Ruhe anstehende komplexe Situationen und Probleme intensiv „zu Überdenken“.

Ehrbare Aufsichtsräte sollten das „Vor“-Denken bevorzugen und weniger „Nach“-Denken.

Beim „Nach“-Denken ist meist schon eine Situation oder Problem eingetreten und für eine optimale und gute Lösung ist es meist zu spät. „Danach“ erlaubt oft kein Agieren mehr, sondern nur noch ein Re-Agieren. Es ist passiert und „danach“ kann in der Regel nichts mehr korrigiert werden. Ehrbare Aufsichtsräte zeichnen sich u.a. dadurch aus, in einem Geschäftsmeeting bzw. Aufsichtsratssitzung aufgrund erweiterter Realitätswahrnehmung eher „vor“-zudenken als „nach“-zudenken. Auch wenn sie wissen, „auch Vordenker müssen zuerst nachdenken“ (vgl. den Schweizer Journalist Walter Ludin (*1945)).

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