Schlagwort: Mittelstand (Seite 13 von 14)

Die Regeln des Hl. Benedikt von Nursia

 

 

 

Nachhaltigkeit und Unternehmensführung – wie sie im Daily Business miteinander vereint werden? Gibt es Regeln zur Orientierung? Ja. Die Führungsetage könnte sich diesbezüglich an kirchlichen Orden orientieren.

 

 

 

 

Die 1500 Jahre alten Ordensregeln der Benediktiner können als bewährter Leitfaden für eine wertorientierte Unternehmensführung fürs tägliche Leben herangezogen werden. „Bereits der berühmte Satz „Ora et labora“ macht deutlich, dass Arbeit als wesentlicher Bestandteil eines erfüllten und sinnvollen Lebens gesehen wird.

Eine Organisation ist mehr als ein zielorientiertes und soziales System, das heisst: Entscheidend für alles, was in Abteilungen und Unternehmen geschieht ist das Handeln des Menschen“ so Anselm Bilgri, Vordenker und Förderer einer werteorientierten bedürfnisbezogenen Lebens- und Arbeitsweise und ehemaliger CFO der Abtei St. Bonifaz in München und Andechs.

Die sehr detaillierten Regeln des Hl. Benedikt von Nursia sind heute immer noch aktuell, denn diese Regeln für das menschliche Miteinander haben den Menschen ins Zentrum genommen. „Alle Dinge sind in unaufhörlicher Bewegung und wir vermögen nicht an ihnen festzuhalten, selbst wenn wir es wünschen“.

Alles ist im Fluss und so kennen die Benediktinerregeln trotz ihres Detailierungsgrads nur wenig unumstößliche Normen. Man könnte sie auf die Unternehmensführung übertragen (Lesen Sie hier auch, warum Joseph als der wohl CFO gesehen werden kann). So etwa „Discretio“ – der Cellerar, sozusagen als CFO des Klosters, wurde aus der Gemeinschaft für diese Position ausgewählt. Der Bruder musste dabei weise sein, einen reifen Charakter haben und nüchternen Geistes sein.

Aber auch „Gehorsam“ gehört zu den absoluten Normen. Der Abt, wenn man ihn als CEO des Klosters betrachtet, sollte stets bedenken, welche Bürde er auf sich genommen hat und wem er Rechenschaft über seine Verwaltung ablegen muss. Er müsse wissen, dass er mehr helfen als herrschen soll. Auch „Demut“ muss befolgt werden, im Klartext: Nicht stehlen, nicht begehren, nicht falsch aussagen, alle Menschen ehren. Und keinem anderen antun, was man selbst nicht erleiden möchte. In diesem Zusammenhang können auch die vom Bund der katholischen Unternehmer herausgegebenen „Zehn Gebote für Unternehmer“ sein.

CGC – Was bedeutet Corporate Governance Consulting ?

Private Corporates

sind kapitalmarktorientierte Unternehmen und Familienunternehmen

Public Corporates

sind öffentliche Unternehmen im Eigentum von Kommunen, Land oder Bund

Corporate Governance

bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.

 

 

Corporate Governance Consulting

ist die Beratung im Hinblick auf eine gute, verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung – insbesondere Professionalisierung und Qualifizierung von Aufsichts- und Beiräten  für einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats/Beirat oder für das Gremium Aufsichtsrat/Beirat.

Im einzelnen kann Corporate Governance Consulting umfassen: 

 

Individuelles Coaching einzelner AR/Beirats-Mitglieder

z. B.

  • Klärung einzelner persönlicher (Fach-)Fragen
  • Aufzeigen von aktuellen Entwicklungen (neue Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, des Deutschen Nachhaltigkeitskodex  etc.)
  • Identifizierung und Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken
  • Persönlicher Fort- und Weiterbildungsplan im Bereich AR/Beirat
  • Erforderlichkeiten einer Zertifizierung
  • Positionierung und Erstellung eines persönlichen Profils als AR / Beirat
  • Beratung bei AR/Beirats-relevanten Mitgliedschaften ( FEA, FidAR, AdAR, DVAI etc.)
  • Erarbeitung von Fragekatalogen für die nächsten AR / Beiratssitzungen

               >> 10 Fragen zur Nachhaltigkeit

               >> 10 Fragen zum aktuellen Jahresabschluss

  • Mithilfe bei der persönlichen Durchsicht vorgelegter Berichte (Prüfungsberichte des WP, des Compliance Officers, des IR-Leiters, des Risikomanager etc.)

 

Durchführung von Fort- und Weiterbildung im Bereich

  • Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und Beirats
  • Nachhaltiger und wertorientierter Unternehmensführung
  • aktuelle rechtliche Entwicklungen
  • Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer
  • Nationaler und internationaler Rechnungslegungsentwicklungen
  •  

 

 Unterstützung bei der regelmäßigen AR/Beirats-Arbeit

  • Zusammenarbeit mit dem AR / Beirat Backoffice
  • Beratung bei Personalangelegenheiten
  • Prüfende Durchsicht von AR/Beirats-Unterlagen
  • Optimierung des AR/Beirats-Informationssystems
  • Beratung des Prüfungsausschuss-Vorsitzenden bzw. Financial Experts
  •  

 

Strukturierung von AR / Beirats-Gremien

  • Neuetablierung
  • Vergrößerung
  • Austausch einzelner AR / Beiratsmitglieder
  •  

 

Durchführung/Beratung bei einer Effizienzprüfung / Evaluierung von Gremien

gemäß Deutscher Corporate Governance Kodex Ziffer 5.6.

  • der aktuellen AR/Beirats-Strukturen
  • des Risikomanagementsystems
  • der AR/Beirats-Ausschüsse
  •  

 

Public Corporate Governance Consulting

Die Beratung von öffentlichen Unternehmen, ihren Gesellschaftern  und Verwaltungen umfasst darüber hinaus

  • Erarbeitung eines maßgeschneiderten Public Corporate Governance Kodex
  • Unterstützung beim öffentlichen Beteiligungsmanagement
  • Klärung von Problemfeldern im Bereich: Vertraulichkeit, Weisungsrechte etc.
  • Aufzeigen von persönlichen Haftungsrisiken
  • Lösen von Interessenskonflikten zwischen Unternehmen und Politik

 

Die Beteiligungs- und Privatisierungspolitik jeder Gebietskörperschaft orientiert sich am Gemeinwohl ihrer Bürger und sollte deshalb regelmäßig anhand von internationalen, nationalen und kommunalen Entwicklungen überprüft und bei Bedarf weiter entwickelt werden. Dabei kommen alle anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zur Anwendung, um die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand in privatrechtlicher Form und deren Beteiligungsmanagement transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Hierdurch kann das Vertrauen des Bürgers, der vom Bürger gewählten politischen Amtsträger, der Verwaltung, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung des öffentlichen Unternehmens gefördert und gestärkt werden. Dem Aufsichtsrat obliegen als Überwachungsorgan besondere Rechte und Pflichten. Aber auch jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats ist im Interesse einer effizienten und verantwortungsvollen Aufgabenerfüllung aufgrund seiner persönlichen Rechte und Pflichten gefordert, zumal bei der Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten meist eine umfangreiche politische, verwaltungs- und unternehmensinterne Gremienarbeit mit großem zeitlichen Aufwand von jedem Einzelnen zu leisten ist.

 Corporate Governance Consulting –  Corporate Governance Consulting –

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Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats

In diesem Kurz-Beitrag für das

DTT-Corporate-Governance-Forum 03/2011 wird an die Tugenden erinnert.

In diesem Zusammenhang wäre die Berücksichtigung wirtschaftsethischer Kenntnisse im Verständnis eines ehrbaren Aufsichtsrat wünschenswert, die jeder Aufsichtsrat persönlich vorlebt. Dabei sind allgemeine Tugenden gefragt. Tugenden sind erworbene Haltungen, die ihre eigene Sinnhaftigkeit auch in Konfliktsituationen durchhalten. Orientierung an den bekannten sieben Tugenden (Tapferkeit, Mäßigung, Klugkeit, Gerechtigkeit, Glaube, Hoffnung und Liebe) und nicht an den sieben Todsünden (Hochmut, Geiz, Wollust, Zorn, Völlerei, Neid und Trägheit) ist dabei sinnvoll

Siehe pdf-datei Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats in Deutsch

oder

pdf-datei page 10 – Virtues of an Honourable Supervisory Board Member in Englisch

Roundtable für Aufsichtsräte, Beiräte, Vorstände und Geschäftsführer am Mittwoch, 9. November 2011 in Stuttgart

Einladung zum Roundtable für Unternehmenslenker
(Aufsichtsräte, Beiräte, Vorstände und Geschäftsführer) 

 

„Nachhaltigkeit“ und „Governance“ beeinflussen die Reputation eines Unternehmens maßgeblich. Kritische Aktionäre und CSR-affine Kunden, Ratingagenturen zu Corporate Responsibility und die Medien beurteilen die Unternehmensführung zunehmend kritischer. Der Druck des Kapitalmarkts hin zur nachhaltigen Unternehmensführung wächst – auch für Familienunternehmen.

Die Führungstätigkeit in deutschen Unternehmen ist dadurch anspruchsvoller geworden. Wir wollen Sie als Verantwortliche für den Unternehmenserfolg mit diesem Roundtable aktiv unterstützen, die Chancen dieser Entwicklung gezielt zu nutzen. Wie sich Unternehmensführung, Reputation und Nachhaltigkeit gegenseitig befruchten können, ist das Thema unserer Veranstaltung.

 
 
Klicken Sie hier für das Program  Nachhaltigkeit, Unternehmensführung, Reputation
 Die DNA für Ihren Unternehmenserfolg
 
Roundtable für Aufsichtsräte, Beiräte, Vorstände und Geschäftsführer (Seminar, Workshop, Abendessen)

Mittwoch, 9. November, 2011, 14:00 – 21:00 Uhr, Hotel Le Méridien Stuttgart

Wir laden Sie persönlich ein, sich mit anderen Unternehmenslenkern zu dem umfassenden Themenkomplex Nachhaltigkeit und Unternehmensführung persönlich auszutauschen. Im kleinen Kreis gemeinsam mit erfahrenen Experten finden Sie Antworten für Ihr eigenes Unternehmen.

Bitte melden sich bei Interesse bitte schnell an – die Teilnehmerzahl ist auf ca 10 Personen begrenzt.

Sofern Sie diese Veranstaltung mit einem Hinweis auf mich und auf diese Einladung buchen, wird Ihnen ein Nachlass von 20 % auf die Tagungsgebühr gewährt.

>>>>>>>> Seminarprogramm 9 November 2011>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> bitte dieses Anmelde-Formular für den 9 November 2011 verwenden

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

Aufsichtsrats-Roadmap

Lesenswerter Vortrag Roadmap Vortrag von 

Dr. Peter Ruhwedel – Korrespondenzadresse: – Kaiserswerther Str. 368 | D-47259 Duisburg – office: +49-203-984 20 784 – mobil: +49-173-549 88 44 – FOM Hochschule für Oekonomie & Management – Allgemeine BWL, insbesondere Strategisches Management und Organisation – Leimkugelstr. 6 | D-45141 Essen

Dieser Vortrag zum Thema „Corporate Governance – Erfolgsfaktor gute Unternehmensführung?“ stellt ein erstes Konzept für eine Aufsichtsrats-Roadmap vor, die zum einen auf eine Stärkung der Kompetenz der Aufsichtsratsmitglieder insbesondere in geschäftsbezogenen Themen zielt, zum anderen auf eine professionalisierte, vom Vorstand unabhängige Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Rückfragen bitte direkt an Dr. Peter Ruhwedel – mail: peter@ruhwedel.com .

 

6. Familienunternehmer-Kongreß am 14. Juli in Stuttgart

Am 14. Juli laden das Mittelstandsmagazin „Die News“, die Verbände „Die Familienunternehmer“ und „Die Jungen Unternehmer“ sowie der Verband deutscher Unternehmerinnen zur 6. Familienunternehmer-Konferenz nach Stuttgart ein. Veranstaltungsort ist die Alte Stuttgarter Reithalle im Hotel Maritim. Unter dem Motto „Führungsverantwortung im 21. Jahrhundert“ werden namhafte Referenten und Unternehmer zeigen, wie sich Werte richtig vermitteln und Menschen begeistern lassen.

In ihrem Eröffnungsvortrag „Überlebenskünstler – Familienunternehmen über 14 Generationen“ lässt Andrea Prym-Bruck von der William Prym GmbH & Co. KG hinter die Kulissen von Deutschlands ältestem industriellen Familienunternehmen blicken. In dem sich anschließenden Gespräch berichten Familienunternehmerinnen und Familienunternehmer wie Rosely Schweizer von der Dr. August Oetker KG, aber auch prominente Führungskräfte, darunter Sterne-Koch Harald Wohlfahrt, was für sie zu einer guten und zeitgemäßen Führung dazugehört.

Auch in diesem Jahr gibt es wieder parallel stattfindende Gesprächkreise mit dem Fokus auf Familienunternehmen. Themen sind „Internationalisierung“, „Beirat“, „Fremdmanagement“, „Marketing“ und „Junge Unternehmerinnen und Unternehmer“. Nach einem weiteren Vortrag von Strategieexperte Prof. Dr. Arnold Weissman, wird das Event mit einem von SWR1-Moderator Stefan Siller („Leute heute“) moderierten Talk abgerundet. Mit dabei sind VFB-Präsident Erwin Staudt sowie die Balettdirektorin des Badischen Staatstheaters Karlsruhe, Prof. Dr. Birgit Keil (angefragt). Das Thema wird sein: „Führen und Begeistern in Kunst, Musik, Kultur und Sport“.

Zusammen mit Dr. Gerhard K. Balz, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, diskutiere ich im Gesprächskreis „Beirat“ die Stellung, Zusammensetzung und Aufgaben eines Beirats in Familienunternehmen. Dazu zählen zum Beispiel seine Rechtsstellung, die richtige Auswahl und die Aufgaben von Beiratsmitgliedern ebenso wie die Verantwortlichkeit des Beirats und seine Kosten.

Ein weiteres wichtiges Thema wird der „ehrbare Beirat“ sein, besonders im Zusammenspiel mit einer nachhaltigen Unternehmensführung.

Ich würde mich freuen, wenn Sie dabei sein wollen.

Das komplette Programm kann hier heruntergeladen werden. Bei Interesse melden Sie sich direkt an bei konferenz@DIENEWS.net oder auf Familienunter-News.

Anmeldung per Fax 0711 769637-29, per Mail konferenz@DIENEWS.net,
www.FAMILIENUNTERNEHMER-NEWS.de

 

Heute schon an morgen denken

“ Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser – dies gilt auch für Nachhaltige Unternehmensführung“

„Nachhaltigkeit des Unternehmens ist Sache aller Verantwortungsträger“

„Der CFO ist für die strategische Neuausrichtung der Finanzfunktion verantwortlich“

Lesen Sie mir

im aktuellen Artikel von Philipp Killius und mir zum Thema PDF-Dokument Nachhaltige Unternehmensführung – Heute schon an morgen denken  (pdf.-Datei)- veröffentlicht im BOARDreport Dezember 2010

50. Risikomanagement Stammtisch von Ernst & Young am 18. Januar 2011

Kommen auch Sie zum 50. Risikomanagement Stammtisch von Ernst & Young am 18. Januar 2011 nach Stuttgart

Einladungen erhalten Sie direkt bei Tobias.Albrecht@de.ey.com und Alexander.Narten@de.ey.com
von Ernst & Young


Hier die Unterlagen zum 49. Risikomanagement-Stammtisch vom 12. Oktober 2010

Vortrag Alexander Narten Neue Pflichten für Aufsichtsräte ? – Vorstellung einer aktuellen Ernst & Young Studie PDF-Dokument

Mit dem am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde mit § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG, der erstmals eine gesetzliche Kodifizierung von Prüfungsausschüssen (Audit Committees) enthält und die Überwachungspflichten von Aufsichtsräten konkretisiert, die Corporate Governance neu gestaltet. Demnach hat sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie mit der Überwachung der Abschlussprüfung zu befassen.

Ernst & Young hat diese Neuregelung zum Anlass genommen, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch) eine Studie zur Neufassung des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG und zu deren Bedeutung in der Überwachungspraxis durchzuführen. Die Ergebnisse zeigen eine grundsätzlich positive Resonanz auf die Neuregelungen, führen jedoch auch zu unmittelbarem Handlungsbedarf in Unternehmen.

Vortrag Alexander Hornung – Kommentierung der Studienergebnisse aus Sicht von Ernst & Young PDF-Dokument

Vortrag Volker Hampel – Geschäftsführer DIIR – BilMoG –
Implikationen für die Interne Revision aus Sicht des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision PDF-Dokument

Sehen Sie auch den Link auf die Broschüre des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision zum Thema „Wie erhöhte Überwachungsanforderungen für Vorstände und Aufsichtsräte durch das BilMoG mit vorhandenen Mitteln erfüllt werden können“. Die Broschüre ist direkt über das DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision beziehbar

Wirtschaftsbeirat Bayern – „Beiräte in mittelständischen Familienunternehmen“

Anbei mein Vortrag 18 Oktober München_Internet als ppt.-Datei – bitte beachten Sie das copyright

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage im allgemeinen und in diesem ZCG-Artikel und in diesem ZCG-Artikel im speziellen.

Der Ausschuss für Mittelstandspolitik des Wirtschaftsbeirat Bayern unter der Leitung des

Vorsitzenden Prof Dr. Hartmut Mohr 

hatte für Montag, den 18. Oktober 2010 um 18 Uhr in den „Fürstensalon“ , Hotel Bayrischer Hof, zu einem Vortrag von mir und anschliessender Diskussion unter Teilnahme von Rudolf Diesch, Geschäftsführender Inhaber der Firma Koller + Schwemmer GmbH + Co. KG, Nürnberg eingeladen

– vgl. PDF-Dokument 1018 Ruter_Diesch (pdf.-Datei).

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