Schlagwort: Corporate Governance (Seite 23 von 24)

Zwischen wirtschaftlicher Freiheit und politischer Kontrolle – Wieviel Governance brauchen öffentliche Unternehmen?

Die Öffentliche Betriebswirtschaftslehre widmet sich in Forschung und Lehre der wirtschaftlichen und wirksamen Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Zu ihren Erkenntnisobjekten gehören öffentliche Verwaltungen, öffentliche Vereinigungen, öffentliche und gemischtwirtschaftliche Unternehmen sowie private Wirtschaftssubjekte (z.B. Nonprofit-Betriebe), die im öffentlichen Interesse tätig werden. Als Spezielle Betriebswirtschaftslehre thematisiert sie die Besonderheiten der betriebswirtschaftlichen Funktionen. Betriebswirtschaftliche Kompetenz zur Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen ist heute mehr denn je gefragt. Internationale Entwicklungen zeigen, dass sich die Erkenntnisse der Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre erfolgreich umsetzen lassen. Auch in Deutschland findet eine betriebswirtschaftliche Modernisierung des öffentlichen Sektors statt.

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Autoren: Karin Sahr, Markus Häfele, Rudolf X. Ruter, Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

aus: Dietmar Bräunig und Dorothea Greiling (Hrsg.), Festschrift für Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Eichhorn anlässlich seiner Emeritierung

2007, 857 S., 85 s/w Abb., 34 Tab., geb., 129,– Euro, ISBN 978-3-8305-1357-3

Public Corporate Governance Kodex – ein Kodex guter Unternehmensführung für die öffentliche Hand

Der Missbrauch von Entscheidungsgewalten und die Missachtung von Kontrollpflichten in Wirtschaftsunternehmen waren auch in Deutschland Anlass für eine Diskussion über die Voraussetzungen guter Unternehmensführung und -kontrolle. Seit einigen Jahren ist die Beschäftigung mit allgemein gültigen Standards von Good Corporate Governance aus der Diskussion in Wirtschaft Politik und Wissenschaft nicht mehr wegzudenken. Der Begriff selbst ist zu einem positiven Attribut geworden. das zu einem höheren Ansehen der Unternehmen auch auf den Kapitalmärkten führen kann. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob diese Grundsätze auch auf die Öffentliche Verwaltung übertragbar sind.

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Public Corporate Governance Kodex – Herausforderung für die Öffentliche Hand

Die Sensibilisierung für mehr Transparenz und wirtschaftliche Effizienz der öffentlichen Verwaltung hat die Frage, ob ein Kodex für öffentliche Unternehmen hierfür ein wirksames Instrument sein kann, in den letzten Monaten stark in den Mittelpunkt gerückt. Vor diesem Hintergrund ist die Frage nach dem Selbstverständnis öffentlicher Unternehmen an der Schnittstelle von Politik und Wirtschaft nahe liegend, auch, um eine verbesserte Balance zwi schen politischem Einfluss und Handlungsfähigkeit des Managements bzw. ökonomischem Erfolg anzustreben. Im folgenden Beitrag werden Erfahrungen aus der Corporate Governance Diskussion der Privatwirtschaft auf ihre Übertragbarkeit hin überprüft, erste Modelle aus dem öffentlichen Bereich vorgestellt sowie ein Muster zur Erstellung und Implementierung eines entsprechenden Public Governance Kodexes diskutiert.

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Autoren: Markus Häfele, Rudolf X. Ruter, Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

aus: Martin Brüggemeier, Kuno Schedler, Reinbert Schauer (Hrsg.) Controlling und Performance Management im Öffentlichen Sektor – Festschrift für Dietrich Budäus zum 65. Geburtstag, erschienen bei Haupt-Verlag, Stuttgart, 478 Seiten, ISBN 3-258-07239-6

Ein Ehrenkodex auch für öffentliche Unternehmen

Der Missbrauch von Entscheidungsgewalten und die Missachtung von Kontrollpflichten waren auch in Deutschland Anlass für die Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen guter Unternehmensführung und -Kontrolle. In nur wenigen Jahren ist die Beschäftigung mit allgemein gültigen Standards von Good Corporate Governance aus der Diskussion In Wirtschaft, Politik und Wissenschaft nicht mehr wegzudenken. Der Begriff selbst ist zu einem positiven Attribut geworden, das zu einem höheren Ansehen der Unternehmen auch auf den Kapitalmärkten führen kann.

Autoren: Georg Graf Waldersee/Rudolf X. Ruter/Karin Sahr

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Public Corporate Governance – Ein Kodex für öffentliche Unternehmen

Rudolf X. Ruter ist Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und arbeitete von 1978 bis 2010 bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Mehr als 22 Jahren als Partner war er u. a. im Bereich der Prüfung und Beratung von öffentlichen Unternehmen und Verwaltungen (Bund, Land und Kommunen) und von Non-Profit-Organisationen tätig. Er ist u. a. Mitglied des Fachausschusses ÖFA (Öffentliche Verwaltung und Unternehmen) im IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) Deutschland (seit 1999) und Mitglied im Arbeitskreis Public Management der Schmalenbachgesellschaft (seit 1999). Er hat mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen insbesondere zum Thema Public Corporate Governance mit unterschiedlichen Schwerpunkten das Thema dieses Sammelbandes in den letzten Jahren in Deutschland forciert.

Hrsg.: Ruter, Rudolf X. / Sahr, Karin / Waldersee, Georg Graf

Ein Corporate Governance Kodex für Stiftungen?

Stiftungen sehen sich in den letzten Jahren zunehmend vor einschneidende gesellschaftliche, sozialpolitische und ökonomische Veränderungen gestellt. Geldgeber, Mitglieder und Offentlichkeit stellen immer höhere Ansprüche, Aufgaben effizient zu erfüllen, das (steuer-)rechtliche Umfeld zu beherrschen und Finanzquellen zu diversifizieren. Unterschiede zwischen dem Non-for-Profit-Sektor und der Privatwirtschaft verringern sich in diesem Anforderungsumfeld zunehmend, vor allem im Hinblick auf die Ansprüche an Professionalitat der betroffenen Organisationen. Damit stehen auch Stiftungen vor der Aufgabe, ihre internen Aufsichtsstrukturen neu zu überdenken und an veranderte Rahmenbedingungen anzupassen. Langfristig ist das Vertrauen von alten und neuen Stiftern und Spendern sowie der Öffentlichkeit nur zu sichern, wenn qualifizierte Aufsichtsstrukturen vorhanden sind, die der besonderen Verantwortung gerecht werden, die durch das treuhänderische Anvertrauen von Vermögenswerten entsteht. Darüber hinaus ist ein solches Qualitätsmerkmal angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um Spenden und Geldgeber ein wesentliches Unterscheidungskriterium.

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