Schlagwort: Corporate Governance Consulting (Seite 6 von 10)

CSR und Aufsichtsrat

CSR Standardwerk 2. Auflage

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CSR und Aufsichtsrat

 – Der Aufsichtsrat als Garant für eine nachhaltige Unternehmensführung

 – Anbei ein Auszug meines Beitrages auf den Seiten 1079 bis 1089 der 2. Auflage des Standardwerks „CSR – Verantwortungsvolle Unternehmensführung in Theorie und Praxis“

…………………………..Strategien sind mehr als nur technologie- oder renditegetriebene Verhaltensweisen. Bereits in den letzten Jahren haben einige Unternehmensführer kurzfristige Strategien und überhöhte Renditeziele kritisch hinterfragt. Parallel rückten die unternehmerische Verantwortung und die damit verbundene persönliche Haftung gegenüber Gesellschaft und Ökologie weiter in den Fokus. Das Ergebnis sind ethische Handlungsleitlinien für eine nachhaltige Unternehmensführung wie zum Beispiel Deutscher Corporate Governance Kodex und weitere Kodici wie z.B. für Familienunternehmen, für die Immobilienwirtschaft etc., Einrichten von Ethikvorstandsbereichen und Selbstverpflichtungen wie zum Beispiel beim „Leitbild für verantwortliches Handeln in der Wirtschaft“bis hin zu einem eigenen „Nachhaltigkeitskodex“.

Die Aufbereitung der letzten Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt allerdings: Es sind immer noch zu wenige Unternehmensführer, die die Zeichen der Zeit erkannt haben und die die Nachhaltigkeit als den wesentlichen Aspekt guter Unternehmensführung erkennen.

Die Diskussionen und Neuorientierung rund um das Thema Nachhaltigkeit verstärken und verdichten sich und der Ruf nach verbindlichen, regulatorischen Vorschriften werden immer lauter. Ethisches Grundverständnis, Unternehmenswerte und Nachhaltigkeit werden das Kerngeschäft in den kommenden Jahren wesentlich prägen. Aufsichtsräte müssen sich stärker professionalisieren und dabei nicht nur fachliche Mindestkenntnisse in allgemeiner, wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Art besitzen sondern und insbesondere auch persönliche Aspekte wie Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Akzeptanz persönlicher Haftung vorleben. Dabei sollten u. a. im Hinblick auf das Phänomen des „ehrbaren Kaufmanns“ sowie einer nachhaltigen Unternehmensführung insbesondere solche Aspekte verstärkt an Relevanz gewinnen, die sich mit wirtschaftsethischen Fragestellungen wie Corporate Social Responsibility und Wirtschaftsethik beschäftigen. Grob formuliert geht es um eine angemessene und gezielte Qualifikation von Aufsichtsräten um die Aufgaben i. S. einer Good Corporate Governance auszufüllen. Mit dieser Professionalisierung kann der Aufsichtsrat seine Rolle als moralisch-ethische Instanz besser wahrnehmen. Die Stakeholder Community und auch die Politik und der Gesetzgeber werden den Aufsichtsrat hier zukünftig stärker in die Verantwortung nehmen………………….

Lesen Sie mehr in der 2. Auflage des Standardwerks „CSR – Verantwortungsvolle Unternehmensführung in Theorie und Praxis“, Springer Verlag 2015

Ohne Vertrauen gibt es keine Führung

Im DDIM ‚Interim Management Magazin’ Ausgabe 4 im Frühling 2014 habe ich aufgezeigt, dass es ohne Vertrauen keine Führung gibt.

 

Im Teil 2 meines Beitrages zeige ich weitere Grundlagen und Voraussetzung einer erfolgreichen Führung auf.

 

                         Führung 

                                  

                        Vertrauen      

                                  

       Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit

                                  

   Authentizität, Integrität, Aufrichtigkeit

                      ↑            

        Reputation, Persönlichkeit

 

 

Vertrauen basiert auf Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit

 

Ohne Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit gibt es kein Vertrauen. Vertrauen muss bei den Geschäftspartnern und Stakeholdern des Unternehmensführer bzw. des Unternehmens aufgebaut werden, da Vertrauen die subjektive Überzeugung von der Richtigkeit, Wahrheit bzw. Redlichkeit von Handlungen, Einsichten und Aussagen des Unternehmensführers bzw. des Unternehmens ist.

 

Glaubwürdigkeit wird vom Unternehmensführer bzw. vom Unternehmen selbst ausgestrahlt. Glaubwürdigkeit wird nicht ‚gemacht’ oder ‚verordnet’, sondern ‚entsteht’ und ‚wächst’ beim Gegenüber als Aktion oder Reaktion auf ein ehrliches und aufrichtiges Verhalten……………………………………………………………..

 

Lesen Sie mehr auf Seite 28 und Seite 29 im DDIM Interim Management Magazin Online Ausgabe 5 vom Juli 2014

DDIM

 
 
 
 
 
 
 
Bisher sind in meiner vierteljährlichen DDIM-Kolumne “Gedanken zur Nachhaltigkeit” bereits erschienen:
 
Der Interim Manager als Navigator der Nachhaltigkeit
in Magazin 1 vom Juli 2013 auf Seite 20
Aspekte des Vertrauens
in Magazin 2 vom Oktober 2013 auf Seite 18 und 19
Adressaten des Vertrauens
in Magazin 3 vom Dezember 2013 auf Seite 18 und 19
Interims Manager oder Interims Führer
in Magazin 4 (Ausgabe 1 – 2014) vom April 2014 auf Seite 22 und 23
Interims Manager oder Interims Führer
in Magazin 5 (Ausgabe 2 – 2014) vom Juli 2014 auf Seite 28 und 29

2. Speyerer Tagung: „Public Corporate Governance“ am 28. und 29. April 2014

Speyer

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

in 2013 haben wir mit der 1. Speyerer Tagung für Public Corporate Governance den Grundstein für eine Tagungsreihe gelegt, die die aktuellen Herausforderungen der Leitung und Überwachung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene analysieren und Stellhebel aufzeigen soll, wie eine erfolgreiche Aufsicht in und Steuerung von öffentlichen Unternehmen gelingt.

Anbei die Einladung zu unserer 2. Speyerer Tagung: „Public Corporate Governance – Zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement: Chancen für Städte und Kommunen sowie Bund und Länder“ am 28./29. April 2014.

Ziel unserer Veranstaltung ist es, aufzuzeigen, wie die aktuellen Herausforderungen eines zukunftsfähigen Beteiligungsmanagements zu bewältigen sind. Dazu konnten wir bereits jetzt hochkarätige Referenten, wie z.B. Dr. Robert Heller (ehem. Finanzstaatsrat Hamburg und Präsident der Bundesfinanzakademie), Dr. Knut Löschke (Aufsichtsratsmitglied Deutsche Bahn AG) und Prof. Dr. Eberhard Scheffler (em. Universität Hamburg) gewinnen. Weitere Details entnehmen Sie der beigefügten Veranstaltungsbeschreibung ProgrammInternet final

 

Bitte melden Sie sich bei Interesse unverzüglich und direkt bei dem Veranstalter (Frau Michaela Busche – mbusche@dhv-speyer.de ) mit dem Stichwort: “Moderator RxR” an.

Bis zu unserem Wiedersehen wünsche ich Ihnen eine schöne Zeit und freue mich auf eine spannende Public Governance Diskussionen mit Ihnen.

mit freundlichen Grüßen

Rudolf X. Ruter

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Nachtrag

Die Veranstaltung war gelungen. Siehe hier Pressemitteilung

 

 

 

Alle Vorträge (word.Dateien und ppt.Dateien) finden Sie auf der Lehrstuhl-Homepage http://www.uni-speyer.de/morner/downloads.htm. Das Passwort lautet: 2.PCGT2014

 

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Adressaten des Vertrauens – Gedanken zur Nachhaltigkeit

 

DDIM Magazin 3

 

 

Im Herbst 2013 ist meine Kolumne „Aspekte des Vertrauens“ erschienen. Hier nun die Fortsetzung mit dem Schwerpunkt

 

          Adressaten des Vertrauens

 

Es gibt viele Adressaten für Vertrauen. „Immer habe ich nach dem Grundsatz gehandelt: Lieber Geld verlieren als Vertrauen. Die Unantastbarkeit meiner Versprechungen, der Glaube an den Wert meiner Ware und an mein Wort standen mir stets höher als ein vorübergehender Gewinn“, so Robert Bosch im Jahr 1921.

Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, nicht auf Kosten der Zukunft zu leben. Eine nachhaltige und zukunftsfähige Unternehmensführung muss dazu beitragen, dass Vertrauen (wieder) zu gewinnen und zwar in einem richtigen Maß, denn zuviel Vertrauen ist wie bitter in der Finanzkrise gelernt, auch nicht zielführend.

20 Mai 2012 016

 

 

Jeder kann dazu beitragen. Jeder kann nachhaltig sein. Jeder muss wieder Vertrauen haben und Vertrauen geben. Jeder muss intensiv und schnell daran arbeiten, dass auch und gerade in seine eigenen Person wieder mehr vertraut wird……………….

 

Lesen Sie mehr in meiner Kolumne vom Dezember 2013 auf Seite 18 und auf Seite 19 der dritten Ausgabe des INTERIM MANAGEMENT MAGAZINs des DDIM. Auf über 102 Seiten liefert das INTERIM MANAGEMENT MAGAZIN unterhaltsame, informative und spannende Einblicke in die Welt des Interim Managements – relevante Informationen für Interim Manager, Provider und Unternehmer.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.

 

Bzgl. eines direkten und persönlichen Bezugs des Magazin wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Malte Borchardt via E-Mail Borchardt@ddim.de

 

DDIM

Ethical Due Diligence und Aufsichtsrat

 

 

 

 

 

 

 

Ethical Due Diligence und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat als Garant für eine nachhaltige Unternehmensführung

 

 

Der Aufsichtsrat hat den gesetzlichen Auftrag die Geschäftsführung zu überwachen. Er sollte seine Möglichkeiten hierbei entschieden nutzen. In seiner Rolle als oberster Überwacher der Leitung und Lenkung (Vorstand) ist es z. B. notwendig, dass er die Leitlinien einer langfristigen, nachhaltigen und werte-orientierten Unternehmensführung einfordert und mit verankert. Dies gilt insbesondere beim Kauf von Unternehmen und beim Einstellen neuer Führungskräfte.

Dazu muss der Aufsichtsrat und der kontrollierende Beirat mindestens die gleichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen wie die Geschäftsleitung mitbringen, damit er „in Augenhöhe“ die Entscheidungsgrundlagen und -auswirkungen aufnehmen, durch Fragen verstehen und selbstständig beurteilen kann. Aufsicht durch aktives (Nach-) Fragen also. Nur durch dieses „Fragen“ ist eine und effektive und effiziente „Aufsicht“ zu gewährleisten! Also muss er „Fragen“ – zu allererst sich selbst nach seinem persönlichen Wertekanon und nach seinen ethischen Leitplanken. Dann sollte er „Fragen“, ob diese in seinem Unternehmen erwünscht sind bzw. in dem geplanten zu erwerbenden Unternehmen auch vorzufinden sind……………………………..

Lesen Sie mehr in meinem kompletten Artikel in Ausgabe ZRFC 06/13 Seite 259 ff

ZRFC_2013-06_Ruter.pdf

Dieser Beitrag beruht auf einer am 26. Juni 2013 erschienen elektronischen Kolumne (vgl. Ruter, R. X.: Ethical Due Dilgence, elektronisch veröffentlicht unter http://www.cfoworld.de/ethical-due-diligence  und einem am 17. September 2013 gehalten Vortrag beim 9. FEA Regionaltreffen SÜDWEST in Stuttgart (vgl. Financial Experts Association, – http://financialexperts-association.de).

ZRFCDie Fachzeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) unterstützt Unternehmen dabei, sich durch wirkungsvolles Compliance-Management nachhaltig vor dolosen und wirtschaftskriminellen Handlungen zu schützen – siehe hier http://www.esv.info/z/ZRFC/zeitschriften.html

 

„Die Zukunft des Aufsichtsrats war früher auch besser“

Valentin Karl

 

Der Aufsichtsrat steht weiterhin im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses wenn es um die Unternehmensverfassung deutscher Unternehmen geht. Aber auch außerhalb der Unternehmenswelt wie zum Beispiel in namhaften Fußballvereinen wird jedwede Regung eines Aufsichtsratsvorsitzenden akribisch genau beobachtet, medial abgelichtet und tagelang verbreitet. Die mediale und regulatorische Welt hat das für die Unternehmen wichtige Überwachungsorgan und dessen Funktion immer verstärkter ins Visier genommen. Selbst in den aktuellen  Koalitionsverhandlungen und –vereinbarungen wird den zukünftigen Zusammensetzungen und dem Verhalten von Aufsichtsgremien breiter Raum eingeräumt. Die Arbeit des Aufsichtsrats unterliegt aber insbesondere auch der Beobachtung des nationalen wie internationalen Kapitalmarktes. Kein Wunder, dass die Fachtagung von WSF, Fachzeitschrift Der Aufsichtsrat in Kooperation mit ESMT auch dieses Jahr wieder am 12. November 2013 in Frankfurt den Titel trug: Verantwortungsvolle Aufsicht – effizienter Rat. Zukunft Aufsichtsrat.

Diese Zukunft wird nicht eben leichter. Oder um es mit Karl Valentin zu sagen: „Die Zukunft war früher auch besser“.

 

 

Lesen Sie mehr über die Zukunft des Aufsichtsrats in meiner 39. CFOworld Magazin Kolumne vom 25. November 2013 

http://www.cfoworld.de/die-zukunft-des-aufsichtsrats

 

 

 

Hier der LINK zu meinen anderen bereits erschienen Kolumnen

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Nachhaltige Unternehmensführung und Zertifizierung

2013-10-11 (6)

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit möchte ich Sie auf eine Veranstaltungsreihe des TÜV Rheinland hinweisen:

Nachhaltigkeit ist in aller Munde und stellt nahezu jedes zukunftsorientierte Unternehmen vor die Herausforderung der nachhaltigen Unternehmensführung.

Doch wie kann nachhaltige Unternehmensführung gelebt, nachgewiesen und glaubwürdig dargestellt werden?

Der TÜV Rheinland hat eine ganzheitliche Lösung entwickelt, welche die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit umfasst. Nachhaltiges Wirtschaften wird so planbar, messbar und nach außen klar und glaubhaft kommunizierbar.

TÜV Rheinland LOGO

„TÜV Rheinland geprüfte Nachhaltige Unternehmensführung“

 (vgl. Sie auch diese Broschüre )

Der TÜV Rheinland lädt daher Entscheidungsträger im Bereich „Nachhaltigkeit“ und „Nachhaltige Unternehmensführung“ herzlich zu einer kostenfreien Veranstaltungsreihe im Oktober 2013 ein. Experten für Nachhaltigkeit informieren Sie über Möglichkeiten zum Aufbau, der Optimierung und der Zertifizierung eines nachhaltigen Managementsystems.

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11.10.2013 Köln, TÜV Rheinland Hauptverwaltung

(anbei mein Vortrag zu diesem Thema 2013-10-11 TÜV_Rheinland_Erfolgsfaktor_Nachhaltige_Unternehmensführung )

18.10.2013 Maulbronn, Hotel Klosterpost

25.10.2013 Hamburg, Haus der Wilden Weiden

(anbei mein Vortrag zu diesem Thema 2013-10-25 TÜV_Rheinland_Erfolgsfaktor_Nachhaltige_Unternehmensführung )

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Detailinformationen finden Sie in diesem Flyer Einladung_Nachhaltige_ Unternehmensfuehrung

Melden Sie sich direkt an per Fax, E-Mail oder online unter www.tuv.com/infoveranstaltung-nachhaltigkeit

 

Für Rückfragen und weitere Informationen können Sie sich auch direkt an den TÜV Rheinland wenden an

Reinhard Bier, Projektvertrieb, Tel. +49 (0)221-806-5931 und Heinz Nitsche , Projektmanagement, Mobil  +49 172 56 12 75 0

TÜV Rheinland

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Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Aufsichtsräte / Schulung für Aufsichtsräte / AR School / Aufsichtsratstag

2013-08-13 015

 

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden“.

Vgl. Ziffer 5.4.5. des DCGK

 

 

 

 

In diesem Sinne ist die Sondermarke der Deutschen Bundespost aus dem Jahre 2001 treffend, die den Spruch von Wilhelm Busch aus dem vierten Streich von Max und Moritz wiedergibt.

 

Also lautet ein Beschluss, dass der Mensch was lernen muss !

Hier das vollständige Orginal-Zitat von Wilhelm Busch:

Also lautet ein Beschluss:
Dass der Mensch was lernen muss.
Nicht allein das Abc 
Bringt den Menschen in die Höh,
Nicht allein im Schreiben, Lesen
Übt sich ein vernünftig Wesen;
Nicht allein in Rechnungssachen 
soll der Mensch sich Mühe machen;
Sondern auch der Weisheit Lehren
Muss man mit Vergnügen hören.

AR School

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Dies kann er unter anderem in den zahlreichen Veranstaltungen der Club der Aufsichtsräte oder in Tagungen und Kongressen unterschiedlicher Veranstalter.

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Für diesen Herbst seien zum Beispiel erwähnt:

 

 

Am 18. September 2013:

2. Frankfurter Aufsichtsratstag – Der moderne Aufsichtsrat: Charakter – Kompetenz – Wissen

oder

am 24. und 25. Oktober 2013:

4. DEUTSCHER AUFSICHTSRATSTAG

oder

am 12. November 2013:

Fachtagung für AufsichtsräteVerantwortungsvolle Aufsicht – effizienter Rat: Zukunft Aufsichtsrat

 oder

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Club der Aufsichtsräte

 

Deutschland zählt etwa 10.000 Aufsichts- und Beiräte.

Ihnen stehen derzeit mehrere Berufsverbände und Interessensvertretungen offen.

 

In meiner 38. CFOworld Kolumne vom 24. Juli 2013  stelle ich Ihnen einige Organisationen vor (mit jeweiligen LINK auf die betreffende Homepage).

 

Berufsverbände und Interessensvertretungen für Manager

 

Derzeit gibt es in Deutschland ca. 15.000 haupt- und nebenamtlich geführte Berufsverbände und Interessensvertretungen. Im Wesentlichen haben alle das Ziel, dass die Bündelung der Interessen möglichst vieler Angehöriger eines bestimmten Berufs die Durchsetzung dieser Interessen gegenüber möglichen Vertragspartnern (z.B. Arbeitgeber, Auftraggeber, öffentliche Hand, Gesetzgebern) und den Medien und der sonstigen Öffentlichkeit erhöht (Lobbyarbeit).

 

Führungskräfte mit einem großen Spektrum an Ausbildungsinhalten, Erfahrungen und Verantwortungsgebieten können sich zwischen zahlreichen, in ihren Aufgaben teilweise oder wesentlich überschneidenden Organisationen zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch insbesondere der Erörterung berufsspezifischer Fragestellungen entscheiden. Beispielhaft seien genannt BVBC, DDIM, DGB, DIIR, DMV, DVFA, IVDRM, VAA, VDI.

 

Berufsverbände und Interessensvertretungen für Aufsichtsräte und Beiräte

 

Die ca. 10.000 weiblichen und männlichen Aufsichtsräte und Beiräte in Deutschland verspüren seit einiger Zeit ebenfalls eine verstärkte Neigung zu organisierten Zusammenschlüssen und Interessensvertretungen. Die aktuellen nationalen und internationalen regulatorischen Entwicklungen werden den Verantwortungsbereich und demzufolge die Haftungsgrundlagen für deutsche Aufsichtsräte und Beiräte konsequent erweitern. Also suchen immer mehr aktuelle und zukünftige Mandatsträger neben den bereits bestehenden zahlreichen Aufsichtsrats-Kongressen (beispielhaft DCGK-Konferenz) eine entsprechende weitere Plattform (Fachzeitungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Verbandstreffen etc.) zum gemeinsamen Gedanken- und Erfahrungsaustausch insbesondere der Erörterung berufsspezifischer Fragestellungen. Hierzu stehen ihnen derzeit folgende Berufsverbände und Interessensvertretungen in Deutschland zur Verfügung:

 

 

„Der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. ist eine unabhängige Initiative zur nachhaltigen Unterstützung und weiteren Professionalisierung deutscher Aufsichtsräte. AdAR verbindet dabei die praktischen Bedürfnisse der Aufsichtsratsarbeit mit wissenschaftlicher Qualität unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung.“

 

 

„ARMiD ist ein Verband für Aufsichtsräte und Beiräte mittelgroßer, börsennotierter aber auch nicht-börsennotierter deutscher Unternehmen, der sich zum Ziel gesetzt hat, professionelle Mandatsträger zu fördern. Die Vereinigung bietet Aufsichts- und Beiratsmitgliedern aus dem Mittelstand praxisnahe Unterstützung für ihre tägliche Arbeit. ARMiD unterstützt eine Mandatsträger-Kultur, die interessenskonfliktfrei, dialog- und sachorientiert wirkt.“

 

 

„Das Deutsche Institut der Aufsichtsräte (German Institute of Directors) beabsichtigt das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Aktionäre, Gesellschafter und Mitarbeiter sowie öffentlicher Stellen in die Fähigkeiten und der Moral deutscher Aufsichtsräte zu stärken. Das Institut wird darauf hinwirken, dass Aufsichtsräte in Deutschland sich vermehrt entsprechend qualifizieren und wird von den Aufsichtsräten einfordern Transparenz herzustellen, Irrtümer zu korrigieren und Fehlentwicklungen zu korrigieren und abzustellen“.

 

 

„Das DVAI steht für die (…) ins Leben gerufene Aufsichtsratsinitiative sowie als German Institute of Directors (IoD Germany) für die Qualifizierung und Professionalisierung von Verwaltungs- und Aufsichtsräten.“

 

 

„Der Berufsverband „Financial Experts Association“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss von deutschen und internationalen Finanzexperten. Der Verband wurde (…) mit der Zielsetzung gegründet, Finanzexperten bei ihrer beruflichen Tätigkeit auf den Gebieten der Corporate Governance, des Risikomanagements, der Rechnungslegung, der internen Kontrolle, der Compliance und der Prüfung zu unterstützen. Der Berufsverband ist die erste bundesweit organisierte Interessenvertretung für Finanzexperten in Aufsichtsgremien. Er hat sich einen eigenen Ethik-Kodex gegeben.“

 

„Der Zweck von FidAR ist die Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Gleichberechtigung und Akzeptanz von Frauen in verantwortlichen Positionen in privaten und öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Insbesondere soll FidAR darauf hinwirken, dass der Anteil von Frauen in den Geschäftsführungs-, Aufsichts- und Beratungsgremien von privaten und öffentlichen Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften, und von juristischen Personen des öffentlichen Rechts signifikant erhöht wird.“

 

 

„Die Nürnberger Resolution ist ein Projekt des Verein Erfolgsfaktor Frau e.V. und setzt sich ein für Frauen in Aufsichtsräte und Führungspositionen.“

 

 

 

„Die Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V. (VARD) wurde auf Initiative von Aufsichtsräten für Aufsichtsräte gegründet. VARD will nachhaltige Beiträge leisten, die Qualität der Aufsichtsratsarbeit zu verbessern. Ziel ist es darüber hinaus, den Aufsichtsrat als eigenen Berufsstand zu etablieren und für diesen verbindliche Grundsätze seiner Arbeit festzulegen.“

 

 

„Der VDAR soll die Aufsichtsgremien dabei unterstützen, die Qualität der Aufsichtsratsarbeit zu verbessern. Er soll bei der Formulierung von Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufsichtsratsarbeit mitwirken. Der VDAR soll die Interessen der Aufsichtsräte vertreten. Außerdem wird der VDAR den Erfahrungsaustausch zwischen den Aufsichtsräten, zwischen Wissenschaftlern und „Praktikern“ und mit ausländischen Aufsichtsorganen fördern.“

 

Für international ausgerichtete Aufsichtsräte stehen weitere Organisationen zur Verfügung; beispielhaft INARA (Österreich), SWISS FEA (Schweiz), ecoDa, IoD und IFA (Europa) und ICGN und NACD (restliche Welt).

 

Club der Aufsichtsräte

 

Aktive Aufsichtsräte und zukünftige Mandatsträger  (immer mehr ehemalige TOP-CFOs werden Berufs-Aufsichtsrat) haben also „die Qual der Wahl“ bezüglich einer möglichen Mitgliedschaft bzw. aktiven Mitarbeit im „Club der Aufsichtsräte“. Zumal parallel sich noch diverse Beratungs- und Dienstleistungshäuser auf die Belange der Aufsichtsratstätigkeit spezialisiert haben (vgl. insbesondere die großen Wirtschaftsprüfungs-, Rechtsanwalts- und Personalberatungsgesellschaften) und unterschiedlichste Plattformen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch in diesem Bereich ins Leben gerufen haben. Öffentliche Datenbanken für Mandatsträger und Mandatssuchende entstehen (vgl. beispielhaft MittelstandPlus, die kostenlos Experten als Bei- und Aufsichtsräte vermitteln oder den Verband der Unternehmerinnen (VdU), die eine Aufsichtsratsdatenbank für Frauen geschaffen haben). Möge eine Clubmitgliedschaft ihnen Orientierung bei ihrem zukünftigen Führungsverhalten vermitteln.

 

PS

Weitergehende Informationen finden Sie auch in meinem Artikel „ Berufsverband für Finanzexperten“ in Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat. Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung.von Christian Orth, Rudolf X. Ruter und Bernd Schichold (Hrsg.), Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2013, ca. 380 Seiten, 79,95 Euro, ISBN: 978-3-7910-3251-1.

Bitte beachten Sie das Copyright bei diesem Cartoon

 

Sie können in meiner Kolumne erkennen, dass aktive weibliche und männliche Aufsichtsräte und künftige Mandatsträger die Qual der Wahl bezüglich einer möglichen Mitgliedschaft beziehungsweiser einer aktiven Mitarbeit im „Club der Aufsichtsräte“ haben. .

Weitergehende Informationen finden Sie auch in meinem Artikel „ Berufsverband für Finanzexperten “ in Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat. Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung.von Christian Orth, Rudolf X. Ruter und Bernd Schichold (Hrsg.), Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2013, ca. 380 Seiten, 79,95 Euro, ISBN: 978-3-7910-3251-1.

 

 

 

 

 

 

 

Hier der LINK zu meinen anderen bereits erschienen Kolumnen.

 

 

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