Schlagwort: AR-Fortbildung (Seite 7 von 19)

Governance des Familienunternehmens

Governance des Familienunternehmens

 

Sehr empfehlenswert

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Hermut Kormann untersucht für den Kreis deutscher, nicht börsennotierter Familienunternehmen die Gestaltung der gesamten Governance, von der Family Governance auf der Ebene der Gesellschafter über Funktionen, die typischerweise von einem Beirat oder vergleichbaren Gremien wahrgenommen werden, bis hin zur Corporate Governance auf der Ebene der Geschäftsführung.

Siehe hier https://www.amazon.de/Governance-Familienunternehmens-Hermut-Kormann/dp/365818762X/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1505567460&sr=8-1&keywords=governance+des+familienunternehmens

 

KGST – 18. September 2017 in Kassel

 Geschäftsführung und Aufsichtsrat – Die wesentlichen Erfolgsfaktoren für kommunale Beteiligungen

Sehen wir uns am Montag, den 18. September in Kassel zum KGST Forum 2017

(siehe Programm unter

https://www.kgst.de/documents/20181/394243/KGSt_Besucherbroschuere_2017.pdf/2178eba4-4081-aca1-7560-0b76ece75966)

 

Mein Vortrag beginnt anlässlich des KGST Forum 2017 um 14 Uhr – siehe hier

https://www.kgst.de/forumsdaten?eventId=153

 

bzw. hier als pdf.Datei 2017-08-07 final KGST 2017-09-18 Workshop 2.8 Geschäftsführtung und Aufsichtsrat

 

 

Besetzungs-Chaos bei Aufsichtsräten


 

 

 

 

Manche finden keine geeigneten Leute. Andere meinen, dass die Besetzung von Aufsichtsräten keine Hexerei ist. Aber wer hat recht? Wie haben sich die Anforderungen verändert? Und was haben Investoren von der steigenden Professionalisierung der Kontrollorgane?

Lesen Sie meine Zitate in dem Text von Robert Winter in der 19. Ausgabe DER BÖRSIANER 2. Quartal 2017 auf den Seiten 46 und 47

 

oder in der folgenden pdf.Datei Interview Börsianer 2. Quartal 2017 Artikel_Aufsichtsräte_WInter

Vielen kann man vom Aufsichtsrat „nur ganz massiv abraten“

Vielen kann man vom Aufsichtsrat „nur ganz massiv abraten“

Lesen Sie mein Interview mit Mag. Benedikt Kommenda, Chef vom Dienst und Leiter des Rechtspanoramas in der „Presse“, in der Ausgabe 2 / 2017 Aufsichtsrat aktuell, der Fachinformation für die verantwortungsvolle und Beratungen von Unternehmen und Stiftungen aus dem Linde Verlag in Österreich, in folgender

 

pdf.datei………………….

Vielen kann man vom Aufsichtsrat „nur ganz massiv abraten“

 

 

 

 

 

ZU Friedrichshafen am 25. April 2017

Sehen wir uns am 25. April 2017 um 11 Uhr an der ZU Friedrichshafen?

 

Ich würde mich freuen.

 

ZU Friedrichshafen – Hauptcampus Fallenbrummen, Raum 2.09 zu meinem Gastvortrag „Tugenden einer ehrbaren Führungskraft“ ? – https://www.zu.de/veranstaltungen/2017/gastvortrag-tugenden-fuehrungskraft-rudolf-ruter-25.04.2017.php

Anbei mein Vortrag in pdf.Version 2017-04-25 Gastvortrag ZU Friedrichshafen – Tugenden einer ehrbaren Führungskraft

 

 

FINANCE-TV – Was Finanzexperten im Aufsichtsrat mitbringen…

 

Was Finanzexperten im Aufsichtsrat mitbringen…

 

Sehen Sie mehr in meinem Beitrag am 15. März 2017 in FINANCE-TV:
Die Zeiten, in denen der Aufsichtsrat oder Beirat eines Unternehmens mit Bekannten aus dem Kreis von „Family, Friends and Fools“ bestückt wurde, sind lange vorbei. Heute ist Finanzexpertise mehr als dringend gefordert. „Es zählt auch die kaufmännische Grundausbildung. In der Praxis wird dies aber nicht reichen“, sagt Rudolf X. Ruter.

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Welche persönlichen Eigenschaften neben der fachlichen Eignung gefragt sind und wie geeignete Experten und Unternehmen zusammenfinden können, verrät Ruter im Talk bei FINANCE-TV.

Aufsichtsrat mit erweiterter Realität

AR_logoAufsichtsrat mit erweiterter Realität

Anstatt „AR oder AR“ lieber „AR mit AR“

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„AR“ für „Aufsichtsrat“

Definition von Inhalten bzw. Bedeutung von Worten ist für eine zielgerichtete und effiziente Kommunikation unabdingbar. Erst recht bei Abkürzungen. Oft benutzen wir z.B. die Abkürzung „AR“ für „Aufsichtsrat“.

„AR“ für „Augmented Reality“

In letzter Zeit versucht sich bei der gleichen Abkürzung ein anderer Inhalt durchzusetzen: „AR“ für „Augmented Reality“ – der sogenannten erweiterten Realität bzw. computergestützten Erweiterung der Realitätswahrnehmung. Bei der Augmented Reality wird die Realität durch Zusatzinformationen erweitert, wobei zwischen der Wahrnehmung und den Zusatzinformationen eine Echtzeit-Interaktion besteht.

Kinder kennen es z.B. vom Smartphone-Spiel „POKEMON GO“ und Erwachsene evtl. von ihrem letzten Museums- oder Ausstellungsbesuch. Oder vom Sport: Bei Fußballübertragungen etwa wird eine digitale Abseitslinie ins Spielfeld projiziert, die sich mit den Spielern bewegt und somit leichter und deutlicher eine strafbares Nichteinhalten der Spielregeln verdeutlicht.

Vermeidung von strafbaren Nichteinhalten

Auch Aufsichtsräte sind gut beraten ihre Realität um Zusatzinformationen wie Leitplanken und Anstandslinien zu erweitern, um diese Sinn- und Werte-Orientierung in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand einzubringen und umzusetzen. So kann von Anfang an strafbares Nichteinhalten von geschäftlichen und gesellschaftlichen Regeln vermieden werden. Eine Rückbesinnung auf bewährte ethische Werte bzw. der Glaube und das Vertrauen an den Vorstand bzgl. der automatischen Einhaltung dieser Werte reicht nicht immer.

 
Risikoreduzierung

Wir werden weiterhin beiden Abkürzungen „AR“ für Aufsichtsrat und „AR“ für Augmented Reality begegnen. Für den erfolgreichen Aufsichtsrat aber gilt: AR mit AR (Aufsichtsrat mit erweiterter Realität). Versehen mit den entsprechenden Leitplanken und Anstandslinien wird der Aufsichtsrat somit ein Reputationsrisiko und ein oft damit einhergehendes materielles Risiko besser vorhersehen können und so Schaden für das Unternehmen abwenden. Und das hat nichts mit zukünftiger Digitalisierung zu tun.
Anstatt „AR oder AR“ lieber „AR mit AR“

„Vor“-Denken statt Nachdenken ist die Devise. Dazu braucht es selbst in unserer digitalisierten Welt keine 3 D Brille. Aufsichtsräte haben, da sie nicht in operativer Verantwortung stehen, dafür auch genügend Zeit und Ruhe; Zeit und Ruhe anstehende komplexe Situationen und Probleme intensiv „zu Überdenken“.

Ehrbare Aufsichtsräte sollten das „Vor“-Denken bevorzugen und weniger „Nach“-Denken.

Beim „Nach“-Denken ist meist schon eine Situation oder Problem eingetreten und für eine optimale und gute Lösung ist es meist zu spät. „Danach“ erlaubt oft kein Agieren mehr, sondern nur noch ein Re-Agieren. Es ist passiert und „danach“ kann in der Regel nichts mehr korrigiert werden. Ehrbare Aufsichtsräte zeichnen sich u.a. dadurch aus, in einem Geschäftsmeeting bzw. Aufsichtsratssitzung aufgrund erweiterter Realitätswahrnehmung eher „vor“-zudenken als „nach“-zudenken. Auch wenn sie wissen, „auch Vordenker müssen zuerst nachdenken“ (vgl. den Schweizer Journalist Walter Ludin (*1945)).

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Skandale über Skandale – Der ehrbare Aufsichtsrat als Ausweg?

Skandale über Skandale – Der ehrbare Aufsichtsrat als Ausweg?

Kommen Sie auch zu meinem Vortrag am Donnerstag, den 13. Oktober 2016 um 17:30 Uhr in der Aula der HFT Stuttgart?

 

 

Bitte melden Sie sich direkt an bei Michael.Kalff@hft-stuttgart.de

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.Meinen Vortrag finden Sie hier als pdf.Datei 2016-10-13 Vortrag HFT Stuttgart – Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats – ein Maerchen

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Aufsichtsrats-Gala am 10. November 2016 in Wien

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Kommen Sie auch zur 2. österreichischen Aufsichtsrats-Gala am Donnerstag, den 10. November 2016 in Wien (Hotel Ritz-Carlton)?

Siehe 2016-11-10 AREX_Einladung

Bei Interesse an einer persönlichen Einladung wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter, Dr. Josef Fritz, Geschäftsführender Gesellschafter, BOARD SEARCHj.fritz@boardSearch.at 

Eine Teilnahme ist nur mit persönlicher Einladung und schriftlicher Zusagebestätigung möglich.
Ich freue mich auf ein Wiedersehen in Wien.

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