Kategorie: Corporate Governance (Seite 28 von 30)

Der Aufsichtsrat als Hofnarr ?

Oft ist’s der Weise,
der den Narren spielt,
und oft der Narr,
der sich für weise hält.

Dieweil der eine seine Rolle füllt,
hält sich der andre für den Herrn der Welt.

von Marion Wolf

 

 

 

Früher hat ein weiser König zusätzlich zu den Personen in seinen Kontroll- und Beratungsorganen einen Hofnarr beschäftigt, den er für klüger hielt als sich selbst und dessen oberste Aufgabe das sanktionsfreie und jederzeitige Aussprechen notwendiger Wahrheiten war. Bis in das 18. Jahrhundert hinein stellte der Hofnarr eine institutionalisierte Staatsfigur an jedem größerem europäischen Hof dar. Die Hofnarren als „Offizianten“ (in einem festen höfischen Amt) sollten ursprünglich ihren Herren nicht belustigen, sondern ihn als ernste Figur ständig daran erinnern, dass auch er der Sünde verfallen könne und sein menschliches Dasein vergänglich ist. Die Hofnarren waren also eine soziale Institution zulässiger Kritik.

 

copyright: Hans-Peter Feldmann – siehe z.B. unter https://www.lempertz.com/de/kataloge/kuenstlerverzeichnis/detail/feldmann-hans-peter.html

 

 

Wenn Sie wissen wollen, was dies für Aufsichtsräte bedeuten könnte, lesen Sie meinen Gastkommentar aus dem Februar 2011 „Der Aufsichtsrat als Hofnarr ?“ in der Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“

 

 

 

 

 

 

Siehe auch Kommentar im Mai 2011 Magagzin Wirtschaft der IHK Region Stuttgart zum Thema „Für Narrenfreiheit in Aufsichtsräten“ 

Weitere Informationen zum Thema „Hofnarr“ finden Sie zum Beispiel im Buch

Die Rückkehr des Hofnarren: Einladung zur Reflexion- nicht nur für Manager!
(H. A. Wüthrich / W. Winter / A. Philipp)„Der moderne Hofnarr ist ein charmanter Flaneur, der mit leichtem Gepäck reist. Wo er mit am Tisch sitzt, ändern sich die Spielregeln.“

Bis ins 18. Jahrhundert hinein stellte der Hofnarr eine institutionalisierte Staatsfigur an jedem größeren europäischen Hof dar. Im Zuge gravierender gesellschaftlicher Umbrüche verschwand dieser „Lord of Disorder“ gänzlich von der Bildfläche. Bei der Betrachtung „moderner Höfe“ und bisweilen grotesk anmutender Szenen im Manageralltag drängt sich die Frage auf, ob es sinnvoll war, den Hofnarren zu verbannen.

Die Publikation bezweckt, in einer unterhaltsamen Art, zum Nachdenken über sich selbst und den „eigenen Hofstaat“ anzuregen und zu helfen mit einem Augenzwinkern die Tücken des Alltags leichter zu meistern.

Zu beziehen über www.amazon.de oder über den Fachhandel.

Heute schon an morgen denken

“ Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser – dies gilt auch für Nachhaltige Unternehmensführung“

„Nachhaltigkeit des Unternehmens ist Sache aller Verantwortungsträger“

„Der CFO ist für die strategische Neuausrichtung der Finanzfunktion verantwortlich“

Lesen Sie mir

im aktuellen Artikel von Philipp Killius und mir zum Thema PDF-Dokument Nachhaltige Unternehmensführung – Heute schon an morgen denken  (pdf.-Datei)- veröffentlicht im BOARDreport Dezember 2010

Aktuelle Beobachtungen zur Nachhaltigkeit

1. In 10 Jahren gehört Nachhaltigkeit zum Kerngeschäft eines jeden Unternehmens

vgl. Accenture Studie

2. Nachhaltige Unternehmensführung dient der langfristigen Sicherung des Unternehmens

vgl. Arbeitskreis „Nachhaltige Unternehmensführung“ der Schmalenbach-Gesellschaft Deutschland e.V.

3. Nachhaltigkeit setzt sich am Kapitalmarkt immer mehr durch (Muss-Kriterium für Kapitalgeber und Finanzinvestoren)

vgl. zum Beispiel die Homepage Nachaltiges Investment

4. Der Aufsichtsrat und der Beirat sind die obersten Wächter der Nachhaltigkeit und Wertorientierung – ohne strategische Aufsicht über Nachhaltigkeit werden sie unprofessionell wirken

vgl. Kongress Ergebnisse bzw. 10 Fragen des AR zur Nachhaltigkeit bzw. veröffentlicher Artikel „Neuorientierung tut Not“

5. CSR muss sich zu CR weiterentwickeln – CR umfasst neben Corporate Governance und Compliance auch CSR und Corporate Citizenship

vgl. veröffentlichter Artikel

6. CR ist Bestandteil der DNA eines jeden Unternehmens

vgl. Klartext auf www.aknu.org

7. Corporate Citizenship setzt Rollenaufmerksamkeit des Vorstands für gesellschaftliche Erwartungen voraus

 vgl. Institut für Sozialstrategie

8. Der CEO wird Impulsgeber und Hüter der Wertorientierung im Unternehmen, ohne die Nachhaltigkeit nicht zu leben ist.

vgl. Institut für Sozialstrategie

9. Die Steuerung von Nachhaltigkeit ist über ein Steuerungssystem abzubilden – zur Steuerung müssen eigene unternehmensinterne nicht-finanzielle Leistungskennziffern entwickelt werden

vgl. Vortrag und Studie des Bundesministerium „Was Investoren wollen“

10. Dem CFO kommt dabei eine besondere Bedeutung zu

vgl. veröffentlicher Artikel bzw. Klartext auf www.aknu.org vom CFO der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. KG André Krause

11. Risiko- und Anti-Fraud-Management erhöhen die Sicherheit und Transparenz im Unternehmen

vgl. veröffentlichter Artikel

12. Anspruch und tatsächliche Umsetzung von NH-Management fallen teilweise erheblich auseinander

vgl. Kienbaum-Studie Nachhaltigkeitsmanagement

13. Nachhaltiges Personalmanagement ist der Lackmustest für eine nachhaltige Unternehmensführung.

vgl. Deutsche Gesellschaft für Personalführung

14. Auf nationaler wie internationaler Ebene nehmen sich Politik und Gesetzgebung immer mehr dem Thema Nachhaltigkeit an

vgl. die nationale CSR-Strategie der Bundesregierung

15. Auch in der Schul- und Hochschulbildung werden Themen der Wirtschaftsethik und der Nachhaltigkeit zum Standard werden

vgl. aktuelles Projekt des Arbeitskreis Nachhaltige Unternehmensführung

16. Die CO2-Diskussion ist aufgrund der großen wirtschaftlichen Auswirkungen Top-Thema für viele Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit

vgl. aktuelle Studie von Ernst & Young

50. Risikomanagement Stammtisch von Ernst & Young am 18. Januar 2011

Kommen auch Sie zum 50. Risikomanagement Stammtisch von Ernst & Young am 18. Januar 2011 nach Stuttgart

Einladungen erhalten Sie direkt bei Tobias.Albrecht@de.ey.com und Alexander.Narten@de.ey.com
von Ernst & Young


Hier die Unterlagen zum 49. Risikomanagement-Stammtisch vom 12. Oktober 2010

Vortrag Alexander Narten Neue Pflichten für Aufsichtsräte ? – Vorstellung einer aktuellen Ernst & Young Studie PDF-Dokument

Mit dem am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde mit § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG, der erstmals eine gesetzliche Kodifizierung von Prüfungsausschüssen (Audit Committees) enthält und die Überwachungspflichten von Aufsichtsräten konkretisiert, die Corporate Governance neu gestaltet. Demnach hat sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie mit der Überwachung der Abschlussprüfung zu befassen.

Ernst & Young hat diese Neuregelung zum Anlass genommen, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch) eine Studie zur Neufassung des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG und zu deren Bedeutung in der Überwachungspraxis durchzuführen. Die Ergebnisse zeigen eine grundsätzlich positive Resonanz auf die Neuregelungen, führen jedoch auch zu unmittelbarem Handlungsbedarf in Unternehmen.

Vortrag Alexander Hornung – Kommentierung der Studienergebnisse aus Sicht von Ernst & Young PDF-Dokument

Vortrag Volker Hampel – Geschäftsführer DIIR – BilMoG –
Implikationen für die Interne Revision aus Sicht des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision PDF-Dokument

Sehen Sie auch den Link auf die Broschüre des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision zum Thema „Wie erhöhte Überwachungsanforderungen für Vorstände und Aufsichtsräte durch das BilMoG mit vorhandenen Mitteln erfüllt werden können“. Die Broschüre ist direkt über das DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision beziehbar

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